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Auf Rügen bilden sich drei voneinander unabhängige Interessensgruppen, die das Ziel verfolgen, die unerschlossenen Gebiete der Insel durch eine untergeodnete Eisenbahn ökonomisch zu entwickeln:
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Am 28. Juli 1892 tritt das "preussische Kleinbahngesetz" in Kraft. Die gesetzlichen Forderungen an Technik und Betrieb von Tertiärbahnen werden dadurch erheblich vereinfacht. Dies ermöglicht fortan auch weniger finanzkräftigen Unternehmen den Bau einer Kleinbahn. Am 29. September 1892 schreibt der Stralsunder Anzeiger: "Nachdem nunmehr die Stralsunder Zuckerfabrik gegründet ist, wäre es zwecks Gedeihens des Unternehmens notwendig, Rübenland zu erschliessen, d.h. mit den nötigen Verkehrsmitteln zu versehen. (...) Der Redner schlägt den Gutsbesitzern des westlichen Teils der Insel Rügen den Bau einer Tertiärbahn Samtens, Gingst, Kluis, Trent zur Wittower Fähre vor. Andere Sprecher bevorzugen die Streckenführung Samtens, Dreschvitz, Boldevitz, Wittower Fähre oder Bergen - Wittower Fähre. (...) Die Linie Samtens - Gingst usw. würde bei einer Spurweite von 750mm und 30km Länge ca. 650.000 M kosten. Wenn das Planum der Chaussee benutzt wird, beträgt der Preis nur 465.000 M." |
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2 |
Auf der Tagung des Kreistages am 22. August 1893 werden Finanzierungsfragen, der Status der zu gründenden Gesellschaft sowie die Streckenführung debattiert. Im Ergebnis wird die "Rügensche Kleinbahn Aktien-Gesellschaft" (RüKB) mit einem Kapital von 2.032.000 M gegründet. Davon bringen die Aktionäre Rügens 600.000 M auf. Der Regierungspräsident in Stralsund erteilt am 17. Juni 1895 die Konzession zum Bau der Kleinbahn, die nun bei der Firma Lenz & Co. beauftragt werden kann. |
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