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Als diese der Aufforderung nicht nachkommen, muss der Betrieb vom 9. bis
23. Oktober 1923 völlig eingestellt werden. Dies führt schliesslich zu einer Verständigung mit den Gutsbesitzern, die daraufhin durch Getreidelieferungen den Fehlbetrag ausgleichen. Kurz vor Ende der Inflation weist der Geschäftsbericht 1922/23 aus: "Der sich nach der Bilanz ergebende Verlust von 1.072.442.426,34 M hätte nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches zur Konkursanmeldung führen müssen."
Die Goldmark-Eröffnungsbilanz am 1. Oktober 1923 ergibt - nach Umrechnung der Schulden in Goldwerte - nur noch ein Defizit von rund 27.000 Gmk.
Die Vereinigung vorpommerscher Kleinbahnen beantragt schliesslich am 14. Februar 1925 die Genehmigung zum Bau einer Regelspurstrecke vom DRG-Bahnhof Samtens zum RüKB-Bahnhof Karnitz. Von dort aus soll die Schmalspurstrecke über Putbus und Binz nach Göhren ebenfalls regelspurig ausgebaut und anschließend bis zum Südzipfel des Mönchsgutes erweitert werden. Nachdem die DRG auch 1930 noch keine Genehmigung erteilt, reduziert die RüKB ihre Pläne auf den Regelspurausbau Putbus-Göhren. Durch die Weltwirtschaftskrise bedingt, sind die erforderlichen 3,74 Mio. Mark jedoch nicht zu beschaffen.1935 wird dann endlich die Genehmigungsurkunde in Stettin ausgestellt und am 1. April beginnen die Bauarbeiten. Kurz darauf wird das Projekt jedoch endgültig durch die DRG verhindert, da diese eine Anschlußstrecke von Lietzow über Mukran nach Binz baut (ursprünglich Weiterführung bis Göhren geplant). |